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Kosten und Elternbeitrag
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Räumlichkeiten
Kosten und Elternbeitrag
Die Kostentragung funktioniert in der Kindertagespflege genau so wie die Bezahlung eines Kindergartenplatzes – hier gibt es keine Unterschiede: Das Jugendamt der Stadt Bergisch Gladbach zahlt mein Entgelt für die Betreuung Ihres Kindes. Sie zahlen hingegen an das Jugendamt eine einkommensabhängigen Elternbeitrag.
Für diese sogenannte „Förderung der Kindertagespflege“ stellen Sie einen entsprechenden Antrag beim örtlichen Träger der Jugendhilfe – in meinem Fall beim Jugendamt der Stadt Bergisch Gladbach. Beim notwendigen Antragsprozess begleite ich Sie natürlich gerne; alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie direkt von mir.
Die Höhe des Elternbeitrags können Sie der jeweils gültigen „Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Erhebung der Elternbeiträge“ entnehmen.
Davon unabhängig erhebe ich für die Verpflegung Ihrer Kinder eine geringe Verpflegungspauschale. Diese nutze ich, um Zusatzkosten aufzufangen, die durch den Einkauf hochwertiger Lebensmittel aus biologischer und regionaler Erzeugung entstehen.
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