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Bildung in der Kindertagespflege

Bildung in der Kindertagespflege: Zunächst wirkt diese Verbindung dieser beiden Begriffe seltsam. Denn als ich klein war, empfand ich den Kindergarten als Ort, an dem ich spielend mit meinen Freunden den Tag verbracht habe – und den meisten Erwachsenen geht es in den eigenen Erinnerungen ähnlich. „Spielen“ ist aber immer auch mehr, nämlich Lernen für das spätere Leben. So schult ein Tanzspiel die Motorik und das Körperempfinden, stellt zugleich einen Anlass für den sozialen Austausch dar, der wiederum Anlass für die sprachliche Mitteilung Anderen gegenüber sein kann…

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber Bildungsbereiche definiert, die eine Grundlage für die Tätigkeit als Tagesmutter sind. Neben den rechtlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) regelt insbesondere § 13 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) mit der Beschreibung des Bildungsverständnisses die Grundlage meiner pädagogischen Arbeit als Tagesmutter:

„Bildung ist die aktive Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umgebung auf der Grundlage seiner bisherigen Lebenserfahrung. Sie ist ein konstruktiver Prozess, bei dem Selbstbildung durch unmittelbare Wahrnehmung und aktives, experimentierendes Handeln einerseits und Einfluss der Umgebung andererseits im wechselseitigen Verhältnis zueinander stehen. Bildung wirkt darauf hin, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit und den Erwerb seiner sozialen Kompetenz […] zu fördern.“

Bildungsgrundsätze für Tagesmütter in Nordrhein-Westfalen

Dieses Bild von Bildung, Erziehung und individueller Förderung wird differenziert in den sogenannten Bildungsgrundsätzen NRW, welches die Bildungsbereiche in der Kindertagespflege beschreibt. Es gibt die Bildungsschwerpunkte:

  1. Bewegung
  2. Körper, Gesundheit und Ernährung
  3. Sprache und Kommunikation
  4. Soziale-, kulturelle und interkulturelle Bildung
  5. Musisch-ästhetische Bildung
  6. Ökologische Bildung
  7. Religion und Ethik
  8. Medien
  9. Mathematische Bildung
  10. Naturwissenschaftlich-technische Bildung

Diese Bildungsgrundsätze sind natürlich aus Erwachsenensicht und sehr „gesetzessteif“ formuliert. Als Tagesmutter verstehe ich mich auch nicht als „Lehrerin“. Vielmehr ist mein Ziel als Tagesmutter, Ihr Kind entsprechend seinen Interessen und Fähigkeiten in den jeweiligen Bereichen zu fördern. Selbstverständlich fließt jeder dieser 10 Bildungsbereiche in die Betreuung Ihrer Kinder ein, damit ich den Fähigkeiten und Interessen Ihres Kindes und seinem individuell zu bestimmenden Förderbedarf möglichst passend und umfassend entsprechen kann. Dabei lege ich aber besondere Schwerpunkte, die von meinem persönlichen Standpunkten abhängig sind wie auch von der Lebenssituation wie dem Alter Ihres Kindes.

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